Struktur des Zentrums

Struktur des Zentrums

Die Arbeitsgruppen des SWZ besitzen keine starre, institutionalisierte Struktur. Vielmehr soll sich die konzeptionelle Rahmenstruktur jeweils an die sich rasant entwickelnde Informationstechnik in angemessener Weise anpassen können. Dies wird durch interdisziplinär und temporär zusammengesetzte Arbeitsgruppen erreicht. Die Arbeitsgruppen sind in Projektbereichen zusammengefasst, die mit den strategischen Zielen der beteiligten Hochschulen abgestimmt sind. Eine Einbindung von außeruniversitären Forschungsinstitutionen und Industrie ist ausdrücklich erwünscht.

Der Vorstand leitet das SWZ und entscheidet hierbei insbesondere über den Einsatz der Ressourcen. Er wird bei administrativen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören auch die Festlegung der strategischen Ziele des SWZ, gegebenenfalls deren Umorientierung, Definition von Projektbereichen sowie die Vertretung des SWZ nach außen.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle beinhalten die Beratung im Antragsverfahren, die Bündelung der Anträge und Einleitung des Begutachtungsverfahrens sowie die Vorbereitung der Außendarstellung.

Dem Beirat obliegt insbesondere die wissenschaftliche Beratung des Zentrums. Dem Beirat gehören Wirtschaftsvertreter und externe Wissenschaftler an. Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag des Vorstands im Einvernehmen durch die Präsidien der Partneruniversitäten bestellt.

Projekte können in den identifizierten Themengebieten fachübergreifend oder standortübergreifend definiert werden. Wesentlich ist die Exzellenz der Zusammensetzung der jeweiligen Arbeitsgruppe. Dabei wird ein Zusammenwirken von Wissenschaftlern aus verschiedenen Instituten oder Fachdisziplinen angestrebt. Jedes Projekt, welches als Bestandteil eines Projektbereiches gefördert werden soll, wird in der Regel von einem oder mehreren Hochschullehrern beantragt und durchläuft einen Begutachtungsprozess. Die Förderung wird zunächst für zwei Jahre bewilligt, wobei nach einem Jahr eine Zwischenbegutachtung im Rahmen eines Kolloquiums stattfindet. Bei positiver Begutachtung kann die Förderung um weitere zwei Jahre verlängert werden.